WICHTIG
Zulieferer auf Bundesebene sind ab dem 27.11.2020 dazu verpflichtet, Rechnungen an Auftraggeber des Bundes und der Freien Hansestadt Bremen rein elektronisch zu übermitteln.
Auf Landes-, und Kommunalebene wird stufenweise umgestellt.
Baden-Württemberg und Saarland haben zum 01.01.2022 umgestellt.
Unternehmen steht es frei, elektronische Rechnung von ihrem Lieferanten zu verlangen.
So hat z.B. die „Deutsche Bahn“ das angekündigt und umgesetzt.
Der Versicherungsträger hat ebenfalls zum Jahreswechsel umgestellt, so dass auch alle „Berufsförderungswerke“ davon betroffen sind.
Prüfen Sie bitte, inwieweit Sie davon betroffen sind.